Heizung + Sanitär
Ab 25. Januarwurde das "Gesetz fürdie Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau derKraft-Wärme-Kopplung" (KWK-Gesetz) verabschiedet. Und laut Gesetz erhalten Betreiber neuer KWK-Anlagen bis 50 Kilowatt elektrischer Leistung einen Zuschlag von 5,11 Centfürjede Kilowattstunde, die sie ins Netz ihres Strom versorgers einspeisen. Dieser Bonus wird zugügl ich zur marktüblichen Einspeisevergütung für 10 Jahre gewährt.
Damit soll erreicht werden, dass der jährliche Kohlendioxid-Ausstoß in Deutschland bis 2005 um zehn Millionen Tonnen gesenkt wird. Der Brennstoff wird bei KWK-Anlagen besser genutzt als bei herkömmlicher Energieerzeugung.
Zum Beispiel verbraucht eine KWK-Anlage wie das Mini-Blockheizkraftwerk des Herstellers SenerTec nach eigenen Angaben rund ein Drittel weniger Brennstoff, als nötig wäre, um die gleiche Menge Strom und Wärme getrennt im Kraftwerk und im Heizkessel zu erzeugen.
Der Brennstoff für KWK-Anlagenvon ist von der Mineralöl- und Ökosteuer befreit.