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Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
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Grundlage für die von der Lindow Sanitär + Heizung übernommenen Aufträge ist
die Verdingungsordung für Bauleistungen, Teil B(VOB/B). Diese wird ergänzt
durch die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Die VOB/B, sowie diese AGB stehen
Ihnen im
Downloadbereich
zur Verfügung. Insgesamt werden die VOB/B sowie die nachstehenden Geschäftsbedingungen
für sämtliche eventuelle zukünftigen Geschäftsbeziehungen vereinbart und haben Vorrang
vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers.
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Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Abweichungen
und Ergänzungen dieses Vertrages. Die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses
kann ebenfalls nur schriftlich erfolgen.
II. Angebots-und Entwurfsunterlagen
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Angebote sind für die Lindow Sanitär + Heizung nur 24 Werktage verbindlich.
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Die Eigentums und Urheberrechte der Lindow Sanitär + Heizung an von diesem
erstellten Kostenvorschlägen, Zeichnungen und Entwürfen sowie deren rechnerische
Grundlagen stehen ausschließlich der Lindow Sanitär + Heizung zu. Diese Unterlagen
dürfen ohne Zustimmung der Lindow Sanitär + Heizung weder vervielfältigt noch
dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des
Auftrages unverzüglich an die Lindow Sanitär + Heizung zurückzugeben. Im Falle
der Auftragserteilung darf der Auftraggeber diese Unterlagen behalten.
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Dem Auftraggeber obliegt es, die Erforderlichkeit öffentlich rechtlicher Genehmigungen
für die von ihm bestellten Leistungen zu prüfen. Solche Genehmigungen sowie sonstigen
Genehmigungen, sind von dem Auftraggeber zu beschaffen wenn nicht anders schriftlich
vereinbart. Die Lindow Sanitär + Heizung stellt dem Auftraggeber die hierzu notwendigen
Unterlagen auf Anfordern zur Verfügung.
III. Preise
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Die von der Lindow Sanitär + Heizung angebotenen einzelnen Preise gelten nur
im Rahmen des jeweiligen gesamten Angebotes.
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Für Über-, Nacht-; Sonn- und Feiertagsstunden sowie Arbeit unter erschwerten
Bedingungen, werden Zuschläge berechnet wenn nicht schriftlich anders vereinbart.
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Im Falle der Verzögerung oder Unterbrechung der von der Lindow Sanitär + Heizung
auszuführenden Leistungen für einen Zeitraum von insgesamt mehr als drei Monaten
ist der Auftraggeber berechtigt, das Auftragsverhältnis entweder zu kündigen oder
eine Preisanpassung von der Lindow Sanitär + Heizung ausgeführten Leistungen nach
den Vertragspreisen abzurechnen und außerdem die Kosten zu vergüten, die der
Lindow Sanitär + Heizung bereits entstanden und in den Vertragspreisen des nicht
ausgeführten Teils der Leistung enthalten sind. Eine Preisanpassung ist nach den
besonderen Kosten der geforderten Leistung vorzunehmen. Die Rechte der Lindow Sanitär + Heizung
aus § 6 Ziffer 5 und 6 VOB/B bleiben unberührt.
IV. Zahlungen
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Die Zahlungen sind bar zu leisten, ohne jeden Abzug, frei Zahlstelle der
Lindow Sanitär + Heizung in deutscher Währung
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Tagelohnarbeiten sind sofort nach Rechnungslegung zahlbar.
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Akzepte oder Kundenwechsel werden nur erfüllungshalber angenommen; die hierbei
anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
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Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden Umstände bekannt,
die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft in Frage stellen, oder
wird ein Scheck bzw. ein Wechsel nicht eingelöst, so werden sämtliche
offenstehende Forderungen sofort fällig.
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§ 16 Nummer 3 Abs. 2 VOB/B gilt nicht.
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Lieferzeit und Montage:
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Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, so ist mit den Arbeiten unverzüglich
nach 1.Auftragsbestätigung zu beginnen, sofern der Auftraggeber die gem. II Ziffer 2
erforderlichen Unterlagen beigebracht hat, ein umgehender Montagebeginn an der
Baustelle gewährleistet und eine eventuell vereinbarte Anzahlung bei der
Lindow Sanitär + Heizung eingegangen ist.
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Während der Ausführung der Arbeiten ist für die Aufbewahrung von Baustoffen
und Werkzeugen etc. und zum Aufenthalt für die ausführenden Arbeitnehmer der
Lindow Sanitär + Heizung ein verschließbarer Raum bauseitig kostenlos zur
Verfügung zu stellen. Leistungen und Einrichtungsgegenstände gehen in die Obhut
des Auftraggebers über.
V. Eigentumsvorbehalt
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Die Lindow Sanitär + Heizung behält sich das Eigentum an den von ihm gelieferten
Gegenständen bis zum vollständigen Ausgleich seiner Werklohnforderung vor.
Bereits eingebaute Gegenstände darf die Lindow Sanitär + Heizung bei Nichteinhaltung
der Zahlungstermine seitens des Auftraggebers demontieren. Spätestens durch die
Demontage fallen diese Gegenstände wieder in das Eigentum der Lindow Sanitär + Heizung.
Für diesen Fall gestattet der Auftraggeber die Demontage ausdrücklich. Zusätzlich
übernimmt er die hierdurch anfallenden Kosten. Ist eine Demontage solcher Gegenstände
aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, so überträgt der Auftraggeber,
soweit durch den Einbau solcher Gegenstände Forderungen gegenüber Dritten oder
Miteigentum zu Gunsten der Lindow Sanitär + Heizung entstanden sein sollte, diese
Forderung oder das Miteigentumsrecht an den Gesamtgegenstand schon jetzt auf die
Lindow Sanitär + Heizung in Höhe der Forderung dieser, zzgl. 10 % Sicherheit.
VI. Abnahme und Gefahrübergang
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Die Anlage ist nach Fertigstellung der Leistung abzunehmen, auch wenn die
endgültige Einregulierung noch nicht erfolgt ist. Das gleiche gilt nach
erfolgreicher probeweiser Inbetriebsetzung. Schon vor Abnahme geht die
Gefahr auf den Auftraggeber über, wenn die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber
zu vertreten hat, unterbrochen wird und die Lindow Sanitär + Heizung die bis
dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Auftraggebers übergeben hat.
(Die übrigen Regelungen in VII ergeben sich bereits aus § 7 VOB/B insbesondere in
Verbindung mit § 6 Nr. 5 VOB/B sowie aus § 287 BGB).
VII. Haftung
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Werden auf Verlangen des Auftraggebers bereits installierte wasserführende Anlagen
vorzeitig in Betrieb genommen, hat der Auftraggeber bei Gefahr von Frosteinbrüchen
entsprechende Schutzmaßnahmen durchzuführen. Gegebenfalls hat er die Lindow Sanitär + Heizung
zu beauftragen, die Anlage gegen Zahlung einer entsprechenden Vergütung zu entleeren.
Für Schäden an der vorzeitig in Betrieb genommenen Anlage, die ihre Ursache in
fehlenden oder unzureichenden Schutzmaßnahmen durch den Auftraggeber haben, haftet
die Lindow Sanitär + Heizung nicht, sofern sie den Auftraggeber zuvor ausreichend belehrt hat.
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Werden für den Betrieb der erstellten Anlage aggressive Medien (Wasser, Luft etc.)
verwendet und dadurch Schäden verursacht, so haftet die Lindow Sanitär + Heizung nicht,
wenn der Auftraggeber es unterlassen hat, bei Auftragserteilung schriftlich auf diesen
Umstand hinzuweisen.
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Die Haftung der Lindow Sanitär + Heizung für Schäden jeder Art, gleich aus welchem
Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, es sei denn, Lindow Sanitär + Heizung, sein gesetzlicher
Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
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Die Haftung der Lindow Sanitär + Heizung wird der Höhe nach auf die Eintrittspflicht
der Beitriebshaftpflichtversicherung der Lindow Sanitär + Heizung beschränkt. Soweit
der Betriebshaftpflichtversicherer von der Leistung befreit sein sollte, tritt die
Lindow Sanitär + Heizung selbst ein.
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Farbabweichungen geringen Ausmaßes gegenüber der Bestellung gelten als vertragsgemäß.
Das gleiche gilt bei geringfügigen farblichen Abweichungen von zusammengehörigen
Einrichtungsgegenständen. Technische Verbesserungen oder notwendige technische Änderungen
gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie keine Wertverschlechterungen darstellen.
VIII. Gerichtssstand
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Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der gewerblichen Niederlassung der
Lindow Sanitär + Heizung, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist.